Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.