Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deut­schland darf die Asche des Ver­storbenen grund­sätzlich nicht an die An­gehörigen über­geben werden. Sie ist auf einem Friedhof bezie­hungs­weise in dafür vor­gesehenen Wald- oder Meeres­gebieten beizu­setzen. Bei uns in Nordrhein-Westfalen darf die Urne auch von den Angehörigen zum Beisetzungsort gebracht werden. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­wohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundes­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­ständen auf einem Privat­grund­stück beige­setzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.