Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.